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Demnach hat der Entwurf einige bemerkenswerte Punkte, besonders die Regeln über die Bedingungen für eine Begnadigung. Dazu die Leiterin des Justizausschusses des Parlaments:
„Damit dieses Gesetz einheitlich mit den juristischen Gesetzen ist, die neulich vom Parlament verabschiedet wurden und um Impulse für Gefangene zu schaffen, wird das Gesetz korrigiert. Demnach werden einige Straftaten, für die das Strafgesetzbuch keine vorzeitige Freilassung vorsieht, ausgesetzt, aber die verbüßte Zeit der Gefängnisstrafe muss länger als bei anderen Straftaten sein. Für diese Fälle hat der Staatspräsident das Recht, zu jedem konkreten Anlass nicht zu begnadigen.“
Die meisten Abgeordneten sind für den geänderten Begnadigungsgesetzesentwurf.
„Ich schlage dem Ständigen Parlamentsausschuss vor, Bedin
Am Mittwochnachmittag diskutieren die Parlamentarier den geänderten Entwurf der Strafprozessordnung und des Tierzuchtgesetzes.









