Dementsprechend werden Entscheidungen des ECHR, die nach dem 15. März 2022 erlassen wurden, dem Zeitpunkt, als Russland den Austritt aus dem Europäischen Rat beantragte, nicht umgesetzt. Währenddessen erfolgt die Zahlung von Entschädigungen gemäß ECHR-Entscheidungen nur in Rubel und nur auf Konten bei russischen Banken. Darüber hinaus werden Urteile des ECHR nicht als Grundlage für die Überprüfung von Entscheidungen russischer Gerichte betrachtet. Russland hat den Generalsekretär des Europarates über seinen Austritt aus der Organisation informiert.









