Die Rekordstrafe der EU-Kommission zählt zu einer Reihe von Maßnahmen der Europäischen Union in den letzten Jahren. Sie sollen die Aktivitäten ausländischer Tech-Riesen, besonders aus den USA und China, aufgrund der Besorgnis um Sicherheit und technologische Souveränität strenger regulieren.
Stärkung der Kontrolle
Der US-Konzern Google hat nach Ansicht der EU-Kommission mit seiner Suchmaschine sowie mit dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln in der EU verletzt und dadurch seine Konkurrenten benachteiligt. Demnach entfällt die Geldstrafe in Höhe von 460 Millionen Euro darauf, dass Googles Suchmaschine Google Search eigene Dienste bevorzugt – beispielsweise Google Flights oder Google Hotels. Google Search zeigt die eigenen Dienste immer weiter oben an als konkurrierende Dienste oder hebe sie auf andere Weise optisch hervor.
Die zweite Geldbuße in Höhe von 430 Millionen Euro wurde verhängt, weil Google im Zeitraum von März 2024 bis Dezember 2025 auf seinem App-Marktplatz Google Play konkurrierende App-Entwickler behindert. So verlangt das Unternehmen eine hohe Gebühr über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum von Entwicklern, die ihre Apps über Google Play vertreiben.
Laut der Exekutiv-Vizepräsidentin für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Wandel, Teresa Ribera, sollten sich die besten Produkte durchsetzen, weil sie besser sind – und nicht, weil sie dem Unternehmen gehören, das die Suchmaschine betreibt. Durch fast 90 Gespräche mit Google während der Untersuchung habe die EU-Kommission feste Beweise gesammelt, gab der Sprecher der EU-Kommission Thomas Regnier bekannt:
„Google hat uns beurteilt, Produktqualität zu mindern oder US-Unternehmen bei Innovation oder Tätigkeit in der EU zu blockieren. Das ist in der Tat das Gegenteil. Lassen Sie mich das klarstellen. Es gibt derzeit „Torwächter“, die europäische Innovationen hemmen und europäische Unternehmen daran hindern, fair zu konkurrieren und innovativ zu sein. Mit diesen Schlussfolgerungen fordern wir Google auf, den Digital Markets Act einzuhalten und zumindest innerhalb der EU ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten.“
Google muss der Aufforderung der EU-Kommission innerhalb von 60 Tagen nachkommen, andernfalls drohen dem Unternehmen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent seines weltweiten Gesamtumsatzes.
Grenze der Zugeständnisse
US-Präsident Donald Trump hat erklärt, dass die EU einen „sehr hohen Preis“ für die Rekordbuße zahlen werde. Washington werde eine Untersuchung nach Absatz 301 des Handelsgesetzes von 1974 wegen des „Beraubens“ von US-Unternehmen einleiten. Den Europäern werde „so bald wie möglich ein erheblicher Zoll auferlegt“, so Trump weiter. Auch der leitende Wirtschaftsberater am Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington, Bill Reinsch, ist der Meinung:
„Mal sehen, was Trump über die EU gesagt hat. Wenn man Formulierungen wie „Unfair“ oder „Sie schummeln“ einmal nicht erwähnt, wird es konkret um Folgendes gehen: Sie verhängen eine Mehrwertsteuer, die Trump als eine Art Subvention betrachtet. Zudem gibt es Vorschriften für digitalen Handel, die seiner Meinung nach US-Unternehmen diskriminieren. In diesem Punkt hat er völlig recht.“
Laut Beobachtern wird die EU in Fragen von Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) kaum Zugeständnisse machen. Dies gilt als die letzte Grenze zum Schutz ihrer technologischen Souveränität, vor allem vor dem Hintergrund, dass die EU technologisch erheblich hinter den USA und China steht.
Nach Drohungen von Donald Trump zeigten EU-Beamten ihre Bereitschaft, Gespräche mit Washington zu führen, um Spannungen zu entschärfen. Gleichzeitig bekräftigten sie, dass die EU weiterhin ihr „Souveränitätsrecht“ bei der Erstellung ihrer eigenen Managementregeln verteidige.







